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Medizin studiert - und dann? Teil I - Zulassung und Bedarfsplanung

Autorenbild: Nicola TäubertNicola Täubert

Wenn Sie Ihr Medizinstudium abgeschlossen haben und Ihre Approbation erhalten haben, stehen Sie vor der nächsten großen Herausforderung: der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Dies ermöglicht es Ihnen, Kassenpatienten zu behandeln. Doch wie genau funktioniert das Zulassungsverfahren und was bedeutet Bedarfsplanung in diesem Kontext? 


Zunächst einmal benötigen Sie neben der Approbation eine Zulassung oder Ermächtigung, um als Vertragsarzt tätig zu sein. Die Zulassungen werden durch Zulassungsausschüsse erteilt, die in jedem KV-Bezirk vorhanden sind. Eine Zulassung ist eine dauerhaft angelegte, öffentlich-rechtliche Befugnis, mit der Sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln dürfen.


Die Zulassung ist fachspezifisch und kann für Ärzte, Zahnärzte, medizinische Versorgungszentren (MVZs) und psychologische Psychotherapeuten ausgesprochen werden. Es ist möglich, eine Zulassung in mehreren Fachgebieten zu erhalten, jedoch stellt dies keinen doppelten Versorgungsauftrag dar, sondern einen einheitlichen umfassenden Versorgungsauftrag in allen zugelassenen Fachgebieten. 


Zudem gibt es die Möglichkeit, halbe oder dreiviertel Zulassungen zu erhalten, welche den zeitlichen Rahmen Ihrer Tätigkeit als Vertragsarzt begrenzen, jedoch nicht den Umfang der medizinischen Versorgung, die Sie anbieten.


Die Erteilung von Zulassungen ist allerdings durch die Bedarfsplanung beschränkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erlässt Richtlinien zur Bedarfsplanung, die unterschiedliche Versorgungsebenen und geografische Planungsbereiche festlegen. Basierend auf diesen Richtlinien erstellt jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen regionalen Bedarfsplan, wobei demografische Faktoren besonders in ländlichen Gebieten eine Rolle spielen können. 


Abhängig von der regionalen Versorgungslage, die als Normalversorgung, Überversorgung oder Unterversorgung klassifiziert werden kann, entscheidet ein Landesausschuss über Zulassungsbeschränkungen oder -sperren. In Fällen von Überversorgung können neue Ärzte in bestimmten Fachgebieten keine Zulassung mehr erhalten, es sei denn, sie sind Nachfolger einer bestehenden Praxis. Eine solche Nachfolgezulassung ist allerdings nicht für MVZs oder befristete Vertragsarztlizenzen möglich. 


Das Verständnis des Zulassungsprozesses und der Bedarfsplanung ist entscheidend, wenn Sie planen, als Vertragsarzt tätig zu werden. Es navigiert Sie durch das komplexe System der gesetzlichen Krankenversicherung und hilft Ihnen, Ihre beruflichen Pläne strategisch auszurichten.


Gerne begleiten wir Sie in dem Verfahren zur Erlangung der kassenärztlichen Zulassung und unterstützen ebenso bei der Findung der richtigen Praxis für Sie! 



Beispielbild wurde mit KI erstellt

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