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Kosten/Gebühren

Die Vergütung der Rechtsanwälte wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Die Vergütung richtet sich hierbei grundsätzlich nach bestimmten Gebührentatbeständen, welche für eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung bestehen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei der Streit- bzw. Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit.

Im Einzelfall empfiehlt es sich, eine Honorarvereinbarung zu treffen, welche sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand richtet. Hierbei können ein Stundensatz oder aber auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Hinzukommen können im Falle der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens zusätzliche Gerichtskosten. Diese festen Gebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Die Frage der Vergütung wird selbstverständlich im ersten Beratungsgespräch bzw. bereits im Rahmen Ihrer unverbindlichen Anfrage besprochen. Damit gewährleistet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Schlegel, Fischer & Partner eine umfassende Kostentransparenz. Zu Beginn eines Mandats klären wir mit Ihnen, ob eine Kostenübernahme durch Dritte möglich ist.

Dabei gibt es folgende Varianten:

  • Rechtsschutzversicherung
    Oftmals übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten. Die hierfür erforderliche Anfrage übernehmen wir für Sie kostenfrei.

  • Beratungshilfe
    Die Beratungshilfe ist eine staatliche Hilfeleistung für den Rechtssuchenden. Den entsprechenden Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht. So einfach geht es: Sie füllen den Beratungshilfeantrag aus, gehen damit zum Amtsgericht, erhalten den Beratungshilfeschein und kommen mit diesem in unsere Kanzlei. Durch den Beratungshilfeschein reduziert sich Ihr Anteil für die Erstberatung auf lediglich 15 €.

  • Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe
    Die Prozesskostenhilfe (in Familienrechtsangelegenheiten Verfahrenskostenhilfe) ist eine staatliche Hilfe für das Gerichtsverfahren. So einfach geht es: Sie füllen den Antrag auf Prozesskostenhilfe aus und bringen uns diesen mit Ihren Unterlagen mit. Wir übernehmen dann für Sie die Antragstellung bei Gericht.

  • Übernahme durch Prozessgegner
    Je nach Verfahrensausgang kommt auch die (teilweise) Erstattung der Kosten durch den jeweiligen Prozessgegner in Betracht. Eine entsprechende Geltendmachung übernehmen wir für Sie. 

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Email an die Rechtsanwälte Schlegel, Fischer & Partner und fragen Sie unverbindlich nach den Kosten für Ihre Angelegenheit. Die Anfragen nach Gebühren sind stets kostenfrei.

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