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BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Baumängel? Nicht erfüllte Werkverträge? Probleme mit den Baubehörden? Oder gar unbezahlte Rechnungen von Bauherren oder beteiligten Baufirmen?

Rechtsanwalt Raphael Fischer berät Sie als Fachanwalt in allen rechtlichen Belangen des Bau- und Architektenrechtes.

Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Vergütungsansprüche Bauunternehmer/Architekten

  • Durchsetzung/Kündigung von Werkverträgen

  • Mängel- und Mängelbeseitigungsansprüche

  • Baugenehmigungsverfahren

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Projektentwicklung

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