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BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

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Baumängel? Nicht erfüllte Werkverträge? Probleme mit den Baubehörden? Oder gar unbezahlte Rechnungen von Bauherren oder beteiligten Baufirmen?

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Rechtsanwalt Raphael Fischer berät Sie als Fachanwalt in allen rechtlichen Belangen des Bau- und Architektenrechtes.

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Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

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  • Vergütungsansprüche Bauunternehmer/Architekten

  • Durchsetzung/Kündigung von Werkverträgen

  • Mängel- und Mängelbeseitigungsansprüche

  • Baugenehmigungsverfahren

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Projektentwicklung

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