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ARBEITSRECHT
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Im Bereich des Arbeitsrechtes berät Sie Rechtsanwalt Raphael Fischer sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.
Aufgrund der oftmals kurzen Fristen arbeitsrechtlicher Ansprüche empfiehlt sich hier stets eine kurzfristige Kontaktaufnahme.
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Neben der Beratung im außergerichtlichen Bereich setzen wir Ihre Ansprüche natürlich auch vor den Arbeitsgerichten durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.
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Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei insbesondere in:
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Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
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Durchsetzung von Vergütungsansprüche
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arbeitsrechtliche Firmenberatung
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Kündigungsschutzverfahren
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