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ARBEITSRECHT

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Im Bereich des Arbeitsrechtes berät Sie Rechtsanwalt Raphael Fischer sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.

 

Aufgrund der oftmals kurzen Fristen arbeitsrechtlicher Ansprüche empfiehlt sich hier stets eine kurzfristige Kontaktaufnahme.

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Neben der Beratung im außergerichtlichen Bereich setzen wir Ihre Ansprüche natürlich auch vor den Arbeitsgerichten durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

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Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei insbesondere in:

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  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Durchsetzung von Vergütungsansprüche

  • arbeitsrechtliche Firmenberatung

  • Kündigungsschutzverfahren

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