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ARBEITSRECHT

Im Bereich des Arbeitsrechtes berät Sie Rechtsanwalt Raphael Fischer sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.

 

Aufgrund der oftmals kurzen Fristen arbeitsrechtlicher Ansprüche empfiehlt sich hier stets eine kurzfristige Kontaktaufnahme.

Neben der Beratung im außergerichtlichen Bereich setzen wir Ihre Ansprüche natürlich auch vor den Arbeitsgerichten durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei insbesondere in:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Durchsetzung von Vergütungsansprüche

  • arbeitsrechtliche Firmenberatung

  • Kündigungsschutzverfahren

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