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VERGABERECHT

Auch die öffentliche Hand ist beim Einkauf von Gütern, der Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf dem allgemeinen Wirtschaftsmarkt aktiv. Hierbei unterliegt die öffentliche Hand jedoch strengen Regel und Vorgaben des deutschen und europäischen Gesetzgebers, um Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung zwischen den Anbietern und den sparsamen Umgang der öffentlichen Hand mit Haushaltsmitteln durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu den wirtschaftlich besten Konditionen sicherzustellen.

Der Umfang der maßgeblichen Norm führt dazu, dass die öffentliche Hand eine von ihr einzuhaltende Handlungsanweisung an die Hand bekommt, nach der die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an private Unternehmen zu erfolgen hat. Sowohl bei der Ausschreibung von Aufträgen, als auch bei der Teilnahme an der Ausschreibung und anschließenden Vergabe an die Unternehmen kann es zu komplexen Fragestellungen und auch Fehlern kommen, die einer rechtlichen Überprüfung zugänglich sind.

Im Bereich des Vergaberechts berät Sie Rechtsanwalt Lucas Prandi sowohl als Auftraggeber der öffentlichen Hand sowie als Bieter im Vergabeverfahren.

Das Arbeitsspektrum umfasst dabei unter anderem

  • Prüfung von Ausschreibungsunterlagen

  • Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen

  • Beratung bei der Teilnahme an Ausschreibungen

  • Vertretung vor den Vergabekammern der Länder

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