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GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Nichts ist ärgerlicher und kostspieliger, als wenn zwei Unternehmen zum Verwechseln ähnliche Logos verwenden, um sich vom übrigen Markt abzuheben. Ebenso ärgerlich ist es, wenn ein hart erarbeitetes Design für die ausschließlich eigene Verwendung plötzlich Monate später an Orten bei Unternehmen auftaucht, wo es gerade nicht auftauchen sollte. Noch ärgerlicher wird es, wenn eine kostspielig erarbeitete, entwickelte und innovative Erfindung nach Markteinführung von Dritten identisch verwendet wird. Genau diese Aspekte, nämlich der Schutz des geistigen Schaffens im gewerblichen Bereich, wird vom sog. Gewerblichen Rechtsschutz erfasst. Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit von Regelungen, die zuweilen in mehreren Sondergesetzen geregelt sind.

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören dabei unter anderem das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen.

In dieser komplexen Rechtsmaterie berät Sie Rechtsanwalt Lucas Prandi insbesondere auf dem Gebiet des Designrechts und des Rechts der Marken und sonstigen Kennzeichen. 

Zu dem Aufgabenbereich zählen dabei unter anderem

  • die Beratung und Vertretung von Unternehmen im Falle einer Abmahnung oder Inanspruchnahme auf Unterlassung wegen der vermeintlichen Verwendung übereinstimmender oder verwechslungsähnlicher geschäftlicher Kennzeichen oder Marken,

  • die Beratung von Unternehmen bei der Beantragung einer Marken- oder Designeintragung,

  • die Geltendmachung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen im Falle einer rechtswidrigen Nutzung geschützter Designs, Marken oder sonstiger Kennzeichen

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