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WETTBEWERBSRECHT

In ganz seltenen Fällen gib es für ein konkretes Produkt nur einen einzigen Anbieter auf dem relevanten Markt, der dann über eine Monopolstellung verfügt. Monopolistische Strukturen sind jedoch schädlich für einen funktionierenden Wettbewerb zwischen Unternehmen und deren Innovationskraft. Daher ist es ein funktionierender und fairer Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern im Interesse der Wirtschaft, des Staates und der Verbraucher und auch Grundlage für den europäischen Wirtschaftsraum.

Das Wettbewerbsrecht selbst ist dabei nicht einheitlich definiert.

Während das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hauptsächlich zum Gegenstand hat, sicherzustellen, dass auf einem einheitlichen Binnenmarkt und den Märkten der Mitgliedstaaten ein wirksamer Wettbewerb überhaupt erfolgt, der damit weitestgehend frei von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und Verhaltensweisen sein soll, regelt das Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) das Verhalten im Wettbewerb und seine Durchsetzung, indem es wettbewerbswidrige geschäftliche Handlungen untersagt. Das Lauterkeitsrecht soll also gerade einen unverfälschten Wettbewerb unter Mitbewerbern und (sonstigen) Marktteilnehmern im Interesse der Allgemeinheit schützen. Es hat dabei viele Berührungspunkte auch zum (europäischen) Kartellrecht.

In dieser hochkomplexen Materie beraten Rechtsanwalt Raphael Fischer und Rechtsanwalt Lucas Prandi vor allem Unternehmen bei der Teilnahme am deutschen und europäischen Wettbewerb.

Zum Aufgabenspektrum gehört hierzu insbesondere

  • die Beratung und Vertretung von Unternehmen, die auf Grundlage des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb wegen vermeintlich verbotener geschäftlicher Handlungen abgemahnt, auf Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Anspruch genommen wurden,

  • die Beratung und Vertretung von Unternehmen, die sich gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Wettbewerbern oder Marktteilnehmern wehren möchten,

  • die Beratung und Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung (Expansion, Fusion) und damit verbundener kartell- und lauterkeitsrechtlicher Fragestellungen,

  • die Beratung von Unternehmen bei Fragen zur konkreten Einführung von Produkten und deren ordnungsgemäßer Auszeichnung, Beschreibung und Vermarktung unter dem Aspekt des Lauterkeitsrechts

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